Hochzeit planen in der Schweiz: die Checkliste in der richtigen Reihenfolge
In der Schweiz kommt zuerst das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt, dann die Trauung beim Zivilstandsamt, und eine kirchliche Trauung darf erst danach stattfinden. Alles andere, von der Location bis zum Budget, planst du um diese Abfolge herum. Diese Seite bringt die Schritte in eine Reihenfolge, nennt für jede amtliche Regel die Quelle und sagt dir überall dort, wo es auf dein Amt ankommt: frag beim Zivilstandsamt nach.
Die kurze Antwort: fünf Schritte in dieser Reihenfolge
Wer in der Schweiz heiratet, geht in fünf Schritten vor: Ehevorbereitung beim Zivilstandsamt, Termin für die Ziviltrauung, Feier planen, Trauung, kirchliche Trauung falls gewünscht. Das Gesetz schreibt dafür eine feste Abfolge vor, die Details dazu stehen weiter unten und in den Quellen am Ende der Seite.
- Ehevorbereitung: Du reichst das Gesuch zusammen mit der Person, die du heiratest, beim zuständigen Zivilstandsamt ein. Das Amt prüft, ob eine Heirat möglich ist.
- Termin: Den Termin für die Trauung vereinbarst du verbindlich erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Wunschtermine und Fristen klärst du früh mit dem Amt.
- Feier: Location, Gästeliste, Dienstleister und Budget planst du parallel, mit Spielraum für den Amtstermin.
- Ziviltrauung: Die Ehe wird vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen.
- Kirchliche Trauung: Wenn du kirchlich heiraten möchtest, kommt sie nach der Ziviltrauung, nie davor.
Das Ehevorbereitungsverfahren: wo, was und mit welcher Frist
Das Ehevorbereitungsverfahren ist der erste amtliche Schritt, und das Gesuch wird gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt am Wohnort eingereicht. So beschreibt es der Kanton Aargau auf seiner Seite zur Ehevorbereitung (Abruf am 18. Oktober 2026). Dort heisst das Amt „Regionales Zivilstandsamt“. Das ist ein kantonales Beispiel, in anderen Kantonen können Name, Ablauf und Formulare abweichen.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, nennt die Aargauer Seite nicht in einer Liste, sondern verweist an das zuständige Amt. Genau so solltest du es auch bei deinem Amt halten: Ruf an oder schau auf der Seite deines Kantons nach, was für dein Paar gilt, und lass dir die aktuelle Liste geben. Müssen ausländische Dokumente geprüft werden, verlängert das laut der Aargauer Seite das Verfahren und ist mit höheren Kosten verbunden.
Die Frist, die du kennen solltest, betrifft den Zeitpunkt der Trauung. Nach der Aargauer Seite muss die Eheschliessung innert drei Monaten nach dem positiven Abschluss des Verfahrens stattfinden. Den definitiven Heiratstermin kannst du laut derselben Seite erst nach Abschluss des Verfahrens vereinbaren. Daraus folgt für die Planung, dass du den Amtstermin zwar früh anfragen, aber nicht ohne Rückfrage auf einen Tag festlegen solltest. Ob und ab wann dein Amt einen Wunschtermin vormerkt, frag beim Zivilstandsamt nach.
Eine Gebühr nennt die Aargauer Seite nicht, und wir nennen deshalb auch keine. Was die Ehevorbereitung bei deinem Amt kostet, steht in der Gebührenliste deines Kantons oder erfährst du auf Anfrage.
Ziviltrauung zuerst, kirchliche Trauung danach
Die Ehe wird vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen, und eine religiöse Trauung darf in der Schweiz nicht davor stattfinden. Art. 97 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) hält fest: „Die Ehe wird nach dem Vorbereitungsverfahren vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen.“ Absatz 3 sagt: „Eine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden.“ Die Zitate stammen aus einer Wiedergabe des Gesetzes auf droit-bilingue.ch, die selbst keine amtliche Veröffentlichung ist. Massgebend ist der Text auf fedlex.admin.ch.
Absatz 2 desselben Artikels erlaubt den Verlobten, sich im Zivilstandskreis ihrer Wahl trauen zu lassen. Findet die Trauung in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt statt als dem, bei dem das Gesuch eingereicht wurde, wird laut der Aargauer Seite eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Wenn du also ein Zivilstandsamt am Ort der Feier im Kopf hast, frag beim Zivilstandsamt nach, wie das in deinem Fall abläuft.
Für die Planung heisst das: Ziviltrauung und kirchliche Trauung sind zwei Termine, auch wenn sie am selben Tag stattfinden. Wie nah sie beieinander liegen dürfen, welche Unterlagen die Kirche zusätzlich verlangt und ob es für die kirchliche Trauung eine eigene Vorbereitung gibt, sagt dir die Kirchgemeinde oder die Pfarrei. Wenn du statt einer kirchlichen eine freie Trauung möchtest, frag ebenfalls beim Zivilstandsamt nach, wie sie sich zur Ziviltrauung verhält. Wie so eine Feier aufgebaut sein kann, steht im Beitrag Freie Trauung: Ablauf.
Die Checkliste: was wann ansteht
Die Checkliste unten ordnet die Schritte nach Zeitfenstern vor deinem Wunschtermin, und nur die amtlichen Schritte tragen eine Quelle. Die Zeitfenster sind eine Planungsregel und keine Vorschrift. Die einzige Frist, die wir aus einer amtlichen Quelle nennen, ist die der Trauung nach Abschluss des Verfahrens. Alles andere sind Vorschläge, die du an dein Amt, deine Location und deinen Kalender anpasst.
Wenn du die Aufgaben nicht von Hand aufs Papier schreiben willst: In MyWedding Planner werden die Aufgaben automatisch ab dem Datum deiner Hochzeit datiert, nach Themen sortiert und lassen sich als Liste, nach Monaten oder im Kalender ansehen. Das Verzeichnis „Nicht vergessen“ enthält allgemeine Erinnerungen und kein Wissen über deine Gemeinde. Die App verfolgt keine Amtsschritte: Welche Unterlagen und Fristen für dich gelten, trägst du selbst ein, nachdem du beim Zivilstandsamt nachgefragt hast.
Die Feier planen: Location, Gäste, Dienstleister
Die Feier planst du am besten neben dem Amtsverfahren her und nicht danach, weil beliebte Locations und Dienstleister oft vor dem Amtstermin vergeben sind. Der Haken liegt im Datum: Den Tag der Ziviltrauung kannst du laut Aargauer Seite erst nach Abschluss des Verfahrens verbindlich vereinbaren. Das spricht dafür, bei der Location nach einer Reservationsfrist und den Stornobedingungen zu fragen und für die Ziviltrauung etwas Spielraum um den Wunschtag zu lassen.
Eine hilfreiche Reihenfolge ist: Gästezahl grob festlegen, Location anfragen, dann Fotografie, Musik und Catering. Welche Dienstleister du wann buchen solltest, steht im Beitrag wann welche Dienstleister buchen. Wie lange du insgesamt einplanen kannst, zeigt wie lange vorher planen, und die allgemeine Aufgabenliste findest du unter Hochzeit planen Checkliste.
Auch die Gästeliste hängt am Amtstermin. Wer bei der Ziviltrauung dabei sein soll und wer erst bei der Feier, entscheidest du gemeinsam mit der Person, die du heiratest, bevor Einladungen verschickt werden. Frag das Zivilstandsamt, wie viele Personen im Trauzimmer Platz haben und welche Regeln für Fotos und Musik gelten. In MyWedding Planner legst du für jeden Gast fest, zu welchen Programmpunkten er eingeladen ist, zum Beispiel nur zur Trauung, nur zum Sektempfang oder zum Abendessen. Die App verschickt keine Einladungen an Gäste, den Link oder die Karte teilst du selbst.
Wie amtliche Trauung und Feier zusammenhängen, ist je nach Land und Familie verschieden. Der Beitrag Standesamt und Feier beschreibt den Unterschied zwischen beiden aus deutscher Sicht. Das Amt heisst in der Schweiz Zivilstandsamt, und für die Abfolge gilt hier, was oben steht: frag beim Zivilstandsamt nach.
Das Budget in Franken führen
Du kannst das Hochzeitsbudget in Schweizer Franken führen, indem du deine Posten in einer einzigen Währung erfasst und nichts umrechnest. In MyWedding Planner wählst du CHF als Währung des Budgets. Die Angaben werden dann in Franken angezeigt, die App rechnet nichts um.
Zu jedem Posten erfasst du, was du geplant hast, was du bereits gebucht hast und was noch zu zahlen ist. Zahlungen trägst du mit Fälligkeit ein und kannst Belege anhängen. Das hilft besonders bei Anzahlungen für die Location und die Fotografie, die oft früh fällig werden. Für die Amtskosten legst du einen eigenen Posten an und trägst den Betrag ein, den dir dein Amt nennt. Die Gebühr kennst du erst nach der Rückfrage, deshalb rechnest du anfangs mit einem Platzhalter.
Die Grundlagen der Budgetplanung, also wie du Prioritäten setzt und einen Puffer einplanst, stehen im Beitrag Hochzeitsbudget. Dort findest du keine Schweizer Preise. Richtwerte für Franken gibt es bei uns bewusst nicht, weil wir keine geprüfte Quelle dafür haben. Hol dir Angebote und trage die echten Zahlen ein.
Wenn nicht beide in der Schweiz wohnen
Wohnen nicht beide in der Schweiz oder hat eine Person kein Schweizer Bürgerrecht, ändert sich das Verfahren, und die genauen Schritte erfährst du nur beim Amt. Nach der Aargauer Seite können im Ausland lebende Verlobte das Gesuch über die zuständige schweizerische Vertretung einreichen. Besitzt eine Person nicht das Schweizer Bürgerrecht, prüft das Amt die ausländischen Dokumente, und je nach Umständen wird die Prüfung an die kantonale Aufsichtsbehörde weitergeleitet.
Können sich die Verlobten sprachlich nicht verständigen, braucht es laut derselben Seite eine dolmetschende Person, die nicht eng verwandt ist und die nötigen Sprachkenntnisse hat. Auch das klärst du früh. Wer Dokumente aus dem Ausland beschaffen muss, rechnet mit mehr Zeit, als das Datum auf dem Wunschkalender hergibt. Frag beim Zivilstandsamt nach, welche Unterlagen für dein Herkunftsland gelten, bevor du Save-the-Date-Karten verschickst.
Heiraten in der Schweiz: Checkliste nach Zeitfenstern
- Ab dem ersten Planungstag: Zivilstandsamt am Wohnort ausfindig machen und nach Ablauf, Unterlagen und Gebühren der Ehevorbereitung fragen
- Ab dem ersten Planungstag: Gäste grob schätzen und Wunschzeitraum für die Feier festlegen
- Ab dem ersten Planungstag: Gesamtbudget in Franken festlegen und Posten anlegen
- Früh im Planungsverlauf: Location und Fotografie anfragen, nach Reservationsfrist und Stornobedingungen fragen
- Früh im Planungsverlauf: Ehevorbereitungsverfahren beantragen, gemeinsam und persönlich beim zuständigen Amt (Quelle: ag.ch, Ehevorbereitung)
- Früh im Planungsverlauf: bei ausländischen Dokumenten mit längerer Prüfung rechnen und das Amt früh fragen (Quelle: ag.ch, Ehevorbereitung)
- Mittendrin: Musik, Catering und weitere Dienstleister buchen
- Mittendrin: Ort der Ziviltrauung wählen, falls nicht am Wohnort, und die Trauungsermächtigung beim Amt klären (Quelle: ag.ch, Ehevorbereitung; ZGB Art. 97 Abs. 2)
- Mittendrin: Kirchgemeinde oder Pfarrei fragen, falls eine kirchliche Trauung geplant ist
- Nach Abschluss des Verfahrens: Termin der Ziviltrauung verbindlich vereinbaren (Quelle: ag.ch, Ehevorbereitung)
- Nach Abschluss des Verfahrens: Tag eintragen, an dem die drei Monate für die Trauung enden (Quelle: ag.ch, Ehevorbereitung)
- Nach Abschluss des Verfahrens: Einladungen verschicken, sobald Datum und Ort feststehen
- Einige Wochen vorher: Menüwahl, Allergien und Sitzordnung klären
- Einige Wochen vorher: Ablauf mit Location und Dienstleistern abstimmen
- Am Tag der Hochzeit: Ziviltrauung vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten (Quelle: ZGB Art. 97 Abs. 1)
- Nach der Ziviltrauung: kirchliche Trauung, falls gewünscht, nie davor (Quelle: ZGB Art. 97 Abs. 3)
Amtliche Schritte mit Quelle (Aargau ist ein kantonales Beispiel, ZGB aus einer Wiedergabe von droit-bilingue.ch), Abruf am 18.10.2026. Die organisatorischen Schritte sind Vorschläge ohne Fristbehauptung. Frag beim Zivilstandsamt nach, was in deinem Kanton gilt.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich in der Schweiz die Hochzeit anmelden?
Eine feste Frist für die Anmeldung nennt die Aargauer Seite nicht, und wir nennen keine. Sicher ist nur die Frist danach: Die Trauung muss innert drei Monaten nach dem positiven Abschluss des Verfahrens stattfinden. Wie früh dein Amt das Gesuch haben will, frag beim Zivilstandsamt nach.
Kann ich in einem anderen Zivilstandsamt heiraten als dem an meinem Wohnort?
Ja, die Verlobten können sich im Zivilstandskreis ihrer Wahl trauen lassen (ZGB Art. 97 Abs. 2). Nach der Aargauer Seite wird bei einer Trauung in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Frag bei deinem Amt nach, wie das konkret abläuft.
Darf die kirchliche Trauung vor der Ziviltrauung stattfinden?
Nein. Eine religiöse Eheschliessung darf in der Schweiz vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden (ZGB Art. 97 Abs. 3). Die kirchliche Trauung kommt also danach, am gleichen Tag oder später.
Welche Unterlagen brauche ich für das Zivilstandsamt?
Eine verbindliche Liste gibt es nur beim zuständigen Amt, denn sie hängt davon ab, wo die Verlobten wohnen und welche Staatsangehörigkeit sie haben. Die Aargauer Seite verweist für die Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt. Frag beim Zivilstandsamt nach der aktuellen Liste.
Kann ich das Budget für meine Hochzeit in Franken führen?
Ja. In MyWedding Planner wählst du CHF als Währung des Budgets, die Beträge werden in Franken angezeigt und nicht umgerechnet.
Quellen
- Kanton Aargau: Vorbereitung der Eheschliessung (kantonales Beispiel), abgerufen am 18. Oktober 2026
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 97 ff. (Wiedergabe auf droit-bilingue.ch, nicht amtlich; massgebend ist fedlex.admin.ch), abgerufen am 18. Oktober 2026